Kfz Steuer Rechner 2012, 2013, 2014

Kfz Steuer Rechner 2012

Sie können die Kfz Steuer 2012 ganz einfach berechnen lassen. Sie brauchen dazu lediglich einige Daten zu Ihrem Auto. Dazu gehört:

- das Datum der Erstzulassung
- die Antriebsart
- die Größe des Hubraums
- die Emissionsschlüsselnummer

Schon können Sie Ihre Kfz Steuer 2012 berechnen. Die relevanten Daten finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein.

Kfz Steuer Rechner 2012
Jetzt Kfz Steuer 2012 berechnen…

(direkt beim Bundesfinanzministerium)

 
 
 
 
 
 
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Ihre Kfz Steuer 2012 auch selbst auszurechnen. Sie finden hier eine Übersicht über die aktuell geltenden Steuersätze und Kosten. Weiter unten finden Sie zuzätzlich das Jahr 2012 betreffende Änderungen.
 


 
 

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Kfz Steuer PKW

Kfz Steuer Benzin

 
Erstzulassung VOR 30.6.2009
 
 
Erstzulassung NACH 30.6.2009
 
 
Euro 3 und besser
 
6,75 Euro (je 100 cm³ Hubraum)
 
2,00 Euro (je 100 cm³ Hubraum)
und CO2-Zuschlag (2,00 Euro je
g/km über 120 g/km)
 
 
Euro 2

 

 
7,36 Euro
 
Euro 1

 

 
15,13 Euro
 
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm erlaubt)
 
 
21,07 Euro
 
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt)
 
 
25,36 Euro

 
 



 

 

Kfz Steuer Diesel

 
Erstzulassung VOR 30.6.2009
 
 
Erstzulassung NACH 30.6.2009
 
 
Euro 3 und besser
 
15,44 Euro (je 100 cm³ Hubraum)
 
9,50 Euro je 100 cm³ und
CO2-Zuschlag (2,00 Euro je g/km
über 120 g/km)
 
 
Euro 2

 

 
17,25 Euro
 
Euro 1

 

 
28,55 Euro
 
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm erlaubt)
 
 
33,29 Euro
 
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt)
 
 
37,58 Euro

 

Kfz Steuer Motorrad

 
Hubraum über 125 cm³
 
 
1,84 Euro (je 25 cm³ Hubraum)
 
 
Hubraum unter 125 cm³
 
 
0,00 Euro
 

 

Kfz Steuer Wohnmobil

 
Bis 2000 kg
 
 
Ab 2000 kg
 
 
Schadstoffklasse 1,2,3
 
 
24 Euro
 (je 200 kg)
 
 
10 Euro
 
 
Schadstoffklasse 4
 
 
16 Euro
 
 
10 Euro
 


Kfz Steuer Oldtimer bzw. rote Kennzeichen

 
Krafträder
 
 
46,02 Euro
 
 
Sonstige
 
 
191,73 Euro
 

 
 
Einige Besonderheiten der Kfz Steuer 2012 ergeben sich wie folgt:
 

 
Fahrzeuge mit Diesel-Antrieb, die der Schadstoffklasse Euro 6 zuzuordnen sind, erhalten eine Steuerbefreiung von 150 Euro im Jahr.
 
 
PKW, deren Erstzulassung vor dem 4.11.2008 liegt, werden bis Ende 2012 normal besteuert. Erst ab 2013 tritt eine neue Regelung in kraft, die erst zu einem späteren Zeitpunkt genauer definiert wird.
 

 

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